Sind an und in Ihrer Immobilie Schäden durch Brand, Sturm, Vandalismus oder Wasser entstanden oder bei einem Haftpflichtschaden, kann eine Ersatzpflicht durch Ihren Versicherer bestehen. D. h. dass Ihre Versicherung für den entstandenen Schaden aufkommt. Als Grundlage hierzu dient der geschlossene Versicherungsvertrag. Wir klären einerseits, ob die Schadenursache und der daraus resultierende Schaden Gegenstand der Versicherungsbedingungen sind und ob Ihr Versicherer zum Ausgleich verpflichtet ist. Zudem bewerten wir den entstandenen Schaden nach Ursache und Umfang und erstellen Ihnen ein Gutachten mit entsprechender Kostenermittlung zur Vorlage bei Ihrer Versicherungsgesellschaft.
Unsere Fachgebiete:
Wir bieten Ihnen im Schadenfall: